Die rechtlichen Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir sind bemüht unseren Gästen jeden erdenklichen Service zu bieten und allen Wünschen möglichst schnell und unbürokratisch nachzukommen. Gleichwohl sind im beiderseitigen Interesse die Einhaltung folgender AGB´s sowie der Goldenen Regeln erforderlich:
1. Unverbindliche Reservierung & Anzahlung
Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option für sieben Tage. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich (inklusive Rechnungsadresse) mit, dass Sie aus Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten. Mit der Zahlung (bar oder per Überweisung) der von uns gestellten Anzahlungsrechnung innerhalb von sieben Tagen wird Ihre Reservierung dann verbindlich. Die Anzahlungssumme staffelt sich nach der Personenanzahl und der Größe des Raumes. Die geleistete Anzahlung wird Ihnen natürlich nach Veranstaltung vom eigentlichen Rechnungsbetrag subtrahiert.
2. Schriftform & Änderungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufs können wir nur akzeptieren, wenn Sie uns bis zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen des bestellten Buffets/Menüs sowie die Anzahl der Personen sind grundsätzlich nur bis zu sieben Tage vor der Veranstaltung möglich. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung wie vereinbart in Rechnung gestellt (auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben).
3. Stornierung & Rücktritt
Stornierungen von Veranstaltungen müssen spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung kostenfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen mit einem separaten Vertrag wie Hochzeiten, Workshops, Tagungen u.s.w. Hier gelten die angegebenen Stornierungsbedingungen im Vertrag. Bei kurzfristigeren Stornierungen sind wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und insbesondere für die Reservierung des Veranstaltungsbereichs zu verlangen. Wenn keine gleichwertige Veranstaltung den vereinbarten Termin übernimmt, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten...... bei einer Stornierung in der Zeit zwischen 12 und 8 Wochen vor Veranstaltungstermin 25% vom Anzahlungsbetrag.... bei einer Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% vom Anzahlungsbetrag.
Ergänzung zu Punkt 3:
Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 100% vom Anzahlungsbetrag... gebuchte Sonderleistungen wie z.B. zusätzliche Technik, Zelte, unser Gästehaus usw. werden bei einer Stornierung bis zum 10. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 50% und bis zum 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 100% berechnet.Das “Landgut am Hochwald“ hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, soweit Form und Inhalt der Veranstaltung ausreichend Grundlage bietet, um dem Ruf nach außen, sowie in sonstiger Weise hin zu Schaden. Im Falle von höheren Gewalteinflüssen, wie z.B. Überschwemmungen, Brand, Einbruch, etc. und die daraus bestehende Gefahr Ihre Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausführen zu können, hat die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten und kann in diesem Falle nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden! Bei anderweitigen Einflüssen behält sich die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vor bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Reklamationen & Haftung
Im Fall einer Reklamation sind Mängel unverzüglich während der Veranstaltung dem Bankettleiter zu melden, damit eine Nachbesserung möglich ist. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.Das „Landgut am Hochwald“ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verschmutzungen an Kleidungsstücken – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Ball- oder Hochzeitskleider, die durch Kontakt mit dem Boden beschädigt werden können.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Beendigung der Veranstaltung muss die Rechnung vom Veranstalter beim Bankettleiter schriftlich quittiert werden.50 % der vertraglich vereinbarten Leistungspauschale werden 21 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind 7 Tage vorher bar oder per Überweisung zu begleichen. Die Restzahlung (Verzehr + Zusatzleistungen) ist am Veranstaltungstag oder innerhalb von 3 Werktagen fällig.Zahlung per Bar, Überweisung, EC- oder Kreditkarte ist möglich. Bei Zahlungsverzug nach 7 Werktagen wird eine Mahngebühr von 10 € erhoben. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet – die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
6. Personenzahl & Raumänderungen
Bei Reduzierung der Gästezahl behalten wir uns vor, die ursprünglich vereinbarte Räumlichkeit anzupassen sowie Tischordnungen entsprechend zu ändern.
7. Haftung für Gäste & Dekoration
Bitte beachten Sie:Als Veranstalter haften Sie für Schäden, die durch Ihre Gäste verursacht werden.Für mitgebrachte Dekoration, Geschenke o. Ä. übernehmen wir keine Haftung.Dekoration ist binnen 48 Stunden nach der Veranstaltung abzuholen.
8. Urheberrechte und GEMA
Die/der Unterzeichner erklären(t), dass sie seitens des „Landguts am Hochwald“ darauf hingewiesen worden sind, dass Urheberrechte bei der Wiedergabe von Musik zu beachten sind und eine Anmeldung bei der GEMA notwendig ist soweit die Wiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ergänzung zu Punkt 8:
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. D.h., haben Sie Gäste zu denen Sie nicht in persönlicher Beziehung stehen, ist eine Öffentlichkeit im zuvor benannten Sinn hergestellt. Die/der Unterzeichner versichern (t), dass die notwendige Anmeldung bei der GEMA vor der Veranstaltung erfolgt. Sollte das „Landgut am Hochwald“ wegen nicht erfolgter oder unzureichender Anmeldung in Anspruch genommen werden, so stellen (t) die/der Unterzeichner diese von Forderungen seitens der GEMA frei.
9. Künstler und ZusatzkostenSollten
Künstler von dem Veranstalter gebucht sein, kommt das „Landgut am Hochwald“ nicht für zusätzliche Kosten, wie Verpflegung, Anfahrt oder Übernachtungen auf.
Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option für sieben Tage. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich (inklusive Rechnungsadresse) mit, dass Sie aus Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten. Mit der Zahlung (bar oder per Überweisung) der von uns gestellten Anzahlungsrechnung innerhalb von sieben Tagen wird Ihre Reservierung dann verbindlich. Die Anzahlungssumme staffelt sich nach der Personenanzahl und der Größe des Raumes. Die geleistete Anzahlung wird Ihnen natürlich nach Veranstaltung vom eigentlichen Rechnungsbetrag subtrahiert.
2. Schriftform & Änderungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufs können wir nur akzeptieren, wenn Sie uns bis zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen des bestellten Buffets/Menüs sowie die Anzahl der Personen sind grundsätzlich nur bis zu sieben Tage vor der Veranstaltung möglich. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung wie vereinbart in Rechnung gestellt (auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben).
3. Stornierung & Rücktritt
Stornierungen von Veranstaltungen müssen spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung kostenfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen mit einem separaten Vertrag wie Hochzeiten, Workshops, Tagungen u.s.w. Hier gelten die angegebenen Stornierungsbedingungen im Vertrag. Bei kurzfristigeren Stornierungen sind wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und insbesondere für die Reservierung des Veranstaltungsbereichs zu verlangen. Wenn keine gleichwertige Veranstaltung den vereinbarten Termin übernimmt, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten...... bei einer Stornierung in der Zeit zwischen 12 und 8 Wochen vor Veranstaltungstermin 25% vom Anzahlungsbetrag.... bei einer Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% vom Anzahlungsbetrag.
Ergänzung zu Punkt 3:
Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 100% vom Anzahlungsbetrag... gebuchte Sonderleistungen wie z.B. zusätzliche Technik, Zelte, unser Gästehaus usw. werden bei einer Stornierung bis zum 10. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 50% und bis zum 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 100% berechnet.Das “Landgut am Hochwald“ hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, soweit Form und Inhalt der Veranstaltung ausreichend Grundlage bietet, um dem Ruf nach außen, sowie in sonstiger Weise hin zu Schaden. Im Falle von höheren Gewalteinflüssen, wie z.B. Überschwemmungen, Brand, Einbruch, etc. und die daraus bestehende Gefahr Ihre Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausführen zu können, hat die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten und kann in diesem Falle nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden! Bei anderweitigen Einflüssen behält sich die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vor bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Reklamationen & Haftung
Im Fall einer Reklamation sind Mängel unverzüglich während der Veranstaltung dem Bankettleiter zu melden, damit eine Nachbesserung möglich ist. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.Das „Landgut am Hochwald“ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verschmutzungen an Kleidungsstücken – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Ball- oder Hochzeitskleider, die durch Kontakt mit dem Boden beschädigt werden können.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Beendigung der Veranstaltung muss die Rechnung vom Veranstalter beim Bankettleiter schriftlich quittiert werden.50 % der vertraglich vereinbarten Leistungspauschale werden 21 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind 7 Tage vorher bar oder per Überweisung zu begleichen. Die Restzahlung (Verzehr + Zusatzleistungen) ist am Veranstaltungstag oder innerhalb von 3 Werktagen fällig.Zahlung per Bar, Überweisung, EC- oder Kreditkarte ist möglich. Bei Zahlungsverzug nach 7 Werktagen wird eine Mahngebühr von 10 € erhoben. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet – die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
6. Personenzahl & Raumänderungen
Bei Reduzierung der Gästezahl behalten wir uns vor, die ursprünglich vereinbarte Räumlichkeit anzupassen sowie Tischordnungen entsprechend zu ändern.
7. Haftung für Gäste & Dekoration
Bitte beachten Sie:Als Veranstalter haften Sie für Schäden, die durch Ihre Gäste verursacht werden.Für mitgebrachte Dekoration, Geschenke o. Ä. übernehmen wir keine Haftung.Dekoration ist binnen 48 Stunden nach der Veranstaltung abzuholen.
8. Urheberrechte und GEMA
Die/der Unterzeichner erklären(t), dass sie seitens des „Landguts am Hochwald“ darauf hingewiesen worden sind, dass Urheberrechte bei der Wiedergabe von Musik zu beachten sind und eine Anmeldung bei der GEMA notwendig ist soweit die Wiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ergänzung zu Punkt 8:
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. D.h., haben Sie Gäste zu denen Sie nicht in persönlicher Beziehung stehen, ist eine Öffentlichkeit im zuvor benannten Sinn hergestellt. Die/der Unterzeichner versichern (t), dass die notwendige Anmeldung bei der GEMA vor der Veranstaltung erfolgt. Sollte das „Landgut am Hochwald“ wegen nicht erfolgter oder unzureichender Anmeldung in Anspruch genommen werden, so stellen (t) die/der Unterzeichner diese von Forderungen seitens der GEMA frei.
9. Künstler und ZusatzkostenSollten
Künstler von dem Veranstalter gebucht sein, kommt das „Landgut am Hochwald“ nicht für zusätzliche Kosten, wie Verpflegung, Anfahrt oder Übernachtungen auf.